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Insolvenz: Was ist Überschuldung?

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Rechtsanwalt Sönke Höft

Rechtsanwalt Sönke Höft

Für eine juristische Person ist auch die Überschuldung ein Insolvenz-Eröffnungsgrund, § 19 Abs.1 InsO.
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die Schulden nicht mehr deckt. Eine Besonderheit besteht, wenn die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist. Geregelt ist dies in § 19 Abs. 2 InsO.
Zur Ermittlung einer eventuellen Überschuldung reicht es nicht aus, lediglich Werte aus der Buchführung zu übernehmen. Die Ermittlung der Überschuldung muss nach Verkehrswerten erfolgen. Auch nicht bilanzierbare Vermögenswerte, z.B. ein Verkehrswert, sind bei der Ermittlung des Überschuldungsstatus aufzunehmen.
Wann ist Überschuldung gegeben?

Antwort: Wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt. Im Rahmen einer Fortführungsprognose kann ausnahmsweise kein Insolvenzantragsgrund vorliegen, wenn die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Das ist dann der Fall, wenn die Liquidität mittelfristig gesichert ist. Das muss aber im Rahmen einer Fortführungsprognose ausdrücklich dokumentiert werden.

Sönke Höft
Rechtsanwalt

Maßgebende Norm: § 19 InsO


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